Einwilligungserklärung

Compliance – also die Einhaltung von Gesetzen und internen Regeln – hat bei der Hessing Unternehmensgruppe hohe Priorität. Compliance-Verstöße müssen frühzeitig erkannt werden, um entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten und mögliche Schäden für Patienten, Mitarbeitende, Geschäftspartner und das Unternehmen abzuwenden.
 
Nutzen Sie unser Hinweisgebersystem, wenn Sie konkrete Anhaltspunkte für schwere Verstöße haben. Unser Hinweisgebersystem steht sowohl Mitarbeitenden der Hessing Unternehmensgruppe als auch Außenstehenden zur Verfügung. Um die Ermittlungen schwerer Verstöße gegen Compliance-Vorschriften und rechtliche Pflichten zu unterstützen und die Kommunikation aufrechtzuerhalten, werden Hinweisgeber aus der Hessing Unternehmensgruppe sowie von Extern gebeten und ermutigt, ihre Identität offen zu legen. Alle durch das virtuelle Postfach eingereichten Hinweise werden durch die Ombudskanzlei der Hessing Unternehmensgruppe sorgfältig geprüft und dabei vertraulich behandelt.
 
Für die Offenlegung der Identität ist eine freiwillige Einwilligung des Hinweisgebers erforderlich. Für Hinweisgeber aus der Hessing Unternehmensgruppe verarbeiten wir die Daten auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in Verbindung mit § 26 Abs. 2 BDSG, für Hinweisgeber außerhalb der Hessing Unternehmensgruppe auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Einwilligung holen wir auf schriftlichem oder elektronischem Wege ein.
 
Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden, ohne dafür Nachteile zu erleiden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit, der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
 
Das Recht auf Widerruf der Einwilligung ist aufgrund gesetzlicher Informationspflichten gegenüber der betroffene Person, der Gegenstand der Meldung und Ermittlungen ist, zeitlich beschränkt. Die Frist für den Widerruf der Einwilligung ist auf einen Monat ab Abgabe der Einwilligungserklärung beschränkt. Die gesetzliche Informationspflicht sowie die zeitliche Beschränkung ergibt sich aus Art. 14 Abs. 3 lit. a DSGVO.