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Menschenrechtsverstoß (LkSG)
Zum Beispiel: Ein Verstoß gegen das Verbot von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, alle Formen der Sklaverei, sklavenähnlicher Praktiken, Leibeigenschaft oder anderer Formen von Herrschaftsausübung oder Unterdrückung im Umfeld der Arbeitsstätte oder die Missachtung von Arbeitsschutzgesetzen, Ungleichbehandlung oder Diskriminierung von Beschäftigten oder die unangemessene Bezahlung unterhalb der Mindestlohngrenze.

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    Luisa Wermter
    Luisa Wermter
    Diplom-Juristin & Wissenschaftliche Mitarbeiterin
    RA Prof. Dr. Hendrik Schneider
    RA Prof. Dr. Hendrik Schneider
    Kanzlei für Wirtschafts- & Medizinstrafrecht

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