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Korruption →
Das Anbieten oder das Gewähren von unangemessenen Vorteilen jeglicher Art im geschäftlichen Kontakt für Mitarbeiter öffentlicher Stellen oder private Geschäftspartner; das Fordern oder die Annahme unangemessener Vorteile unter Ausnutzung der eigenen dienstlichen Stellung.
Kartelle und Unfairer Wettbewerb →
Regelwidrige Absprachen mit Mitbewerbern oder Geschäftspartnern über Preise, Preisgestaltung, Markt-, Kunden- oder Gebietsaufteilungen, über Aufträge, Produktionsmengen und -quoten, Strategien, Boykottierung etc. Hierunter fallen auch Absprachen bei öffentlichen Ausschreibungen und Vergaben sowie ein kartellrechtswidriger Informationsaustausch.
Rechnungslegung, Bilanzierung →
Umfasst sämtliche Aspekte des Rechnungswesens, insbesondere die Buchhaltung und Bilanzierung, Abschlussprüfung, interne Kontrollen der Rechnungslegung oder der Bilanzrevision, zum Beispiel falsche Angaben zu Umsatz, Finanzen, Beständen, Ausgaben, Anlagevermögen, unrechtmäßige Bar-, Buch- oder Banktransaktionen, das vorsätzlich falsche Darstellen von finanziell relevanten Informationen, eine unzulässige Einflussnahme auf Rechnungslegungsvorgänge oder Zweifel an der Unabhängigkeit von externen oder internen Wirtschaftsprüfern, Steuerhinterziehung, falsche Einkommens- oder Vermögensangaben.
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Interessenkonflikte →
Preisgeben von vertraulichen Informationen, die einem Mitarbeiter im Rahmen des Arbeitsverhältnisses bekannt geworden sind, an unbefugte Dritte; Geschäftsentscheidungen von Mitarbeitern auf der Basis persönlicher Interessen und gegen die Unternehmensinteressen.
Betrug, Fälschen von Dokumenten, Untreue →
Verschaffen von fremdem Geld oder Sachen durch Täuschung; das Fälschen von Dokumenten wie Rechnungen oder Verträgen; missbräuchliches, pflichtwidriges Ausgeben von Vermögen des Unternehmens zum Nachteil von der Hessing Unternehmensgruppe (zum Beispiel die Bildung von nicht registrierten Bargeldkassen oder Konten).
Diebstahl →
Unbefugte Wegnahme fremder Sachen, um sie selbst zu nutzen oder jemand anderem zukommen zu lassen.
Sonstige straf- oder zivilrechtliche Verstöße gegen den Hessing Verhaltenskodex →
Jedes andere strafbare oder ordnungswidrige Verhalten von Mitarbeitern im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für die Hessing Unternehmensgruppe, wie z. B. Geldwäsche, Datenschutzverletzungen, Steuervergehen sowie Bestimmungen des Strahlenschutzes, Produktsicherheitsprobleme, insbesondere Medizinprodukte- und Arzneimittelgesetze, Diskriminierung, Belästigung oder unangemessenes Verhalten gegenüber anderen aufgrund von ethnischer Herkunft, Kultur, Religion, Alter, Behinderung, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Identität und Orientierung oder Weltanschauung, Umweltvergehen, Verstöße gegen Lieferkettenvorschriften, vorsätzliche Übermittlung falscher Compliance-Meldungen und Vergeltungsmaßnahmen gegen Mitarbeiter, die nach bestem Wissen mutmaßliche Compliance-Verstöße gemeldet haben.
Menschenrechtsverstoß (LkSG) →
Zum Beispiel: Ein Verstoß gegen das Verbot von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, alle Formen der Sklaverei, sklavenähnlicher Praktiken, Leibeigenschaft oder anderer Formen von Herrschaftsausübung oder Unterdrückung im Umfeld der Arbeitsstätte oder die Missachtung von Arbeitsschutzgesetzen, Ungleichbehandlung oder Diskriminierung von Beschäftigten oder die unangemessene Bezahlung unterhalb der Mindestlohngrenze.
Verstoß gegen Umweltschutzrecht (LkSG) →
Zum Beispiel: Die Herbeiführung einer schädlichen Bodenveränderung, Gewässerverunreinigung, Luftverunreinigung, schädlichen Lärmemission oder eines übermäßigen Wasserverbrauchs, die nicht umweltgerechte Handhabung, Sammlung, Lagerung und Entsorgung von Abfällen oder ein Verstoß gegen das Verbot der Produktion und Verwendung verbotener persistenter organischer Chemikalien (gem. POP-Konvention).